Informationen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Krankentransportleistungen. Wir von Krankenfahrdienst West möchten Ihnen den Buchungsprozess so einfach und transparent wie möglich gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Fahrtkosten ?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Krankenfahrdienst, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung vorliegt. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst fahren können.

Wie kann ich eine Fahrt buchen ?

Sie haben vier einfache Möglichkeiten, Ihre Fahrt zu buchen:

 

  • Telefonisch: Rufen Sie uns an, um alle Details zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.
  • Per E-Mail: Senden Sie uns Ihre Fahrtdaten per E-Mail – wir bestätigen die Buchung zeitnah.
  • Über das Kontaktformular: Nutzen Sie das Formular auf unserer Website, und wir kümmern uns um die Organisation und Bestätigung Ihrer Fahrt.
  • Per WhatsApp: Schreiben Sie uns bequem über WhatsApp – wir nehmen Ihre Buchung direkt entgegen und bestätigen sie schnell.

 

Wie erhalte ich eine Verordnung zur Krankenbeförderung ?

Um eine Verordnung zur Krankenbeförderung zu erhalten, sprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt. Dieser entscheidet, ob eine medizinische Notwendigkeit für den Transport besteht, und stellt Ihnen gegebenenfalls die passende Verordnung aus. So kann Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für den Fahrdienst übernehmen.

Darf eine Begleitperson mitfahren ?

Ja, eine Begleitperson kann selbstverständlich mitfahren. Bitte geben Sie uns im Vorfeld Bescheid, damit wir dies bei der Planung Ihrer Fahrt berücksichtigen können.

Welche Gebiete fahren wir an ?

Unser Firmensitz befindet sich in Velbert. Im gesamten Stadtgebiet – einschließlich Neviges und Langenberg – sind wir für Sie im Einsatz.

Darüber hinaus bieten wir Fahrten in der umliegenden Region, unter anderem nach Heiligenhaus, Wülfrath, Essen, Wuppertal und Mettmann.

Ob Arzttermin, Krankenhausaufenthalt oder eine andere medizinisch notwendige Fahrt – wir sind in der gesamten Region für Sie da !

Gibt es eine Zuzahlung ?

Ja, gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens jedoch 10 € pro Fahrt. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, entfällt dieser Eigenanteil.

Was muss ich mitbringen ?

Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung und, falls vorhanden, die Genehmigung der Krankenkasse mit.

 

Für weitere Fragen oder Anliegen können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich entgegenkommen.

Adresse

Eschenstraße 25

42549 Velbert

Kontakt

Festnetz: 02051 4361633

Mobil: 0177 6520014

Email: info@krankenfahrdienstwest.de

Öffnungszeiten

Mo - So: 06:00 - 20:00 Uhr 

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